Na sajtu Bundestärztekammer je postavljen Beschlussprotokol des 120.Deutschen Ärztetages koji je skoro bio u Freiburgu.
na strani 46,47.
Titel: Anerkennungsverfahren an Herausforderung der Zuwanderung anpassen
Entschließung
Auf Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (Drucksache Ib - 06) fasst der 120.
Deutsche Ärztetag 2017 folgende Entschließung:
Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 fordert den Gesetzgeber auf, für alle Neuanträge ein
bundeseinheitliches, transparentes Verfahren für die Anerkennung von
Ausbildungsnachweisen über ein abgeschlossenes Medizinstudium aus Drittstaaten im
Rahmen des Approbationsverfahrens zu etablieren. Es muss sichergestellt werden, dass
die von Ärztinnen und Ärzten mit Qualifikationen aus Drittstaaten erworbenen Kenntnisse
und Fähigkeiten deutschen und europarechtlichen Vorgaben und Anforderungen
entsprechen.
Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 fordert hierzu, dass
die Gleichwertigkeit der medizinischen Grundausbildung aus Drittstaaten in einem
bundeseinheitlichen Verfahren und mittels einer gegenüber der zuständigen
Approbationsbehörde abzulegenden Prüfung nachzuweisen ist. Die Prüfung muss dem
Niveau des zweiten und dritten Teils des deutschen medizinischen Staatsexamens
äquivalent sein. Eine Integration in entsprechende Prüfungen der medizinischen
Fakultäten ist vorstellbar.
durch die zuständigen Approbationsbehörden eine zentrale Webseite eingerichtet wird,
auf der die Vorgaben, das Verfahren der Antragstellung, zuständige Behörden und
Ansprechpartner, Inhalte und Ablauf des Anerkennungsverfahrens, einschließlich einer
Beschreibung der Anforderungen dieser Kenntnisprüfung und auch der
Fachsprachenprüfung (als weitere notwendige Voraussetzung für die Erteilung der
deutschen Approbation), veröffentlicht werden, damit sich Interessenten aus dem
Ausland unkompliziert informieren und vorbereiten können.
Begründung:
Die durch das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland
erworbener Berufsqualifikationen" im Anerkennungsverfahren für Ausbildungsabschlüsse
aus Drittstaaten vorgesehene Feststellung der Gleichwertigkeit einer Ausbildung, die im
Wesentlichen anhand vorgelegter Diplome und Zeugnisse bzw. der Anrechnung von
Berufserfahrung erfolgt, ist mit Blick auf die Sicherheit der Entscheidung und den Schutz
der Patientinnen und Patienten nicht ausreichend. Erfahrungen belegen, dass die Qualität
der Ausbildung ggf. nicht objektiv nachvollziehbar ist oder von den Anforderungen in
Deutschland nicht unerheblich abweicht. Dies zeigt nicht zuletzt der "Bericht der
Bundesregierung über die Regelungen zu den Anerkennungsverfahren in Heilberufen des
Bundes", der am 08.03.2017 im Deutschen Bundestag vorgestellt wurde.
Ein sicherer Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten kann vor der
Approbationserteilung nur im Rahmen einer dem Staatsexamen äquivalenten Prüfung
erfolgen. In vielen anderen Staaten ist diese Praxis bereits Standard. Durch eine möglichst
bundeseinheitliche, von den Approbationsbehörden organisierte Prüfung könnte nicht nur
eine bessere Vergleichbarkeit des Ausbildungsstandes erreicht werden. Außerdem könnten
auch Unterschiede zwischen den Bundesländern im Anerkennungsverfahren und bei den
Prüfungen vermieden werden. Damit wird sowohl die Chancengleichheit für die
Antragsteller gewährleistet als auch ein Anerkennungstourismus verhindert. Eine bloße
Koordinierung des Gesetzesvollzugs der Länder reicht zur Schaffung gleicher
Anerkennungsbedingungen nicht aus.