Pozdrav kolege.
Evo sta je meni poslala Frau Kuban.
Pomagajte!!!!
Sie haben mit Schreiben vom 05.10.2015 einen Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis mit dem Ziel der Approbation als Ärztin gestellt.
Nach der Bundesärzteordnung (BÄO) ist für die Erteilung der Approbation die Gleichwertigkeit des ausländischen Medizinstudiums mit dem aktuellen deutschen Medizinstudium Voraussetzung.
Die Approbation ist - bei Nachweis der sonstigen Voraussetzungen wie der vollständig abgeschlossenen medizinischen Ausbildung, gesundheitlicher Eignung, Straffreiheit, ausreichender deutscher Sprachkenntnisse - zu erteilen, wenn ein gleichwertiges Studium nachgewiesen wird.
Für die Gleichwertigkeitsprüfung ist eventuell die Einholung eines Gutachtens notwendig. Die Kosten des Gutachters sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Für den Erlass des rechtsmittelfähigen Bescheids über die Gleichwertigkeit und für die Erteilung der Approbation werden derzeit Verwaltungsgebühren in Höhe von 300 Euro festgesetzt.
Alternativ zur Gleichwertigkeitsüberprüfung des Studienabschlusses bieten wir an, einen gleichwertigen Kenntnisstand im Rahmen einer Kenntnisprüfung nachzuweisen.
Bei erfolgreicher Prüfungsteilnahme kann die Approbation bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (siehe oben) erteilt werden.
Sie können sich jederzeit zur Kenntnisprüfung anmelden, die in verschiedenen Städten in Baden-Württemberg angeboten wird.
Ein Informationsblatt zur Kenntnisprüfung ist diesem Schreiben beigefügt.
Für die Teilnahme an der Kenntnisprüfung sowie für die Erteilung der Approbation ist neben allgemeinen Sprachkenntnissen auf dem Niveau B2 auch der Nachweis über die Fachsprache Medizin auf dem Niveau C 1 erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass sich hinsichtlich des Fachsprachennachweises zum 01.06.2015 Änderungen ergeben haben (weitere Informationen finden Sie auch unter:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Gesundheit/Seiten/Fachsprachenpruefung_Arzt.aspx).
Zur Sprachprüfung bei der Ärztekammer wurden Sie bereits am 09.10.2015 angemeldet.
Es gibt auch Vorbereitungskurse in Baden-Württemberg, die theoretisch, praktisch und sprachlich auf die Kenntnisprüfung vorbereiten.
Für das Praktikum innerhalb dieser Kurse wird eine fachlich eingeschränkte Berufserlaubnis erteilt.
Für die Zeit bis zum Termin der Kenntnisprüfung/ der Erteilung der Approbation kann Ihnen eine fachlich eingeschränkte Berufserlaubnis (keine Assistenzarzttätigkeit, keine Tätigkeit i. S. der Weiterbildungsordnung) zum Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen sowie für die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung erteilt werden.
Die Berufserlaubnis kann für die Dauer von 6 Monaten bis zu maximal 2 Jahren erstellt werden.
Hierfür ist die Vorlage einer geeigneten Stellenzusage sowie des Sprachnachweises Niveau B 2 erforderlich.
Der Sprachnachweis B2 sowie eine Stellenzusage des Gesundheitszentrums Federnsee liegen uns bereits vor. Allerdings ist aus dieser Stellenzusage ersichtlich, dass Sie dort als Assistenzärztin eingesetzt werden sollen. Eine Tätigkeit als Assistenzärztin ist in der Regel jedoch erst mit der Erteilung der Approbation möglich.
Bitte teilen Sie mir mit, ob die fachlich eingeschränkten Berufserlaubnis (mit der eine Tätigkeit als Assistenzärztin nicht abgedeckt ist) dennoch erteilt werden soll.
Bitte teilen Sie uns auch mit, ob Sie ggf. Interesse am Ablegen der Kenntnisprüfung haben.
Bitte reichen Sie uns außerdem noch amtlich (Bürgermeisteramt/ Notar) beglaubigte Kopien der folgenden Dokumente per Post ein:
- Diplom (Landessprache und deutsche Übersetzung)
- Fächerindex (Landessprache und deutsche Übersetzung)
Mit freundlichen Grüßen,
Karoline Kuban