Pa evo i da odgovorim, mozda ce nekome trebati. Pitao sam direktno u Ärztekammer i ovo su mi odgovorili: ´´Mit Inkrafttreten der Änderung des Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) zum 01.06.2015 darf gemäß Art. 30 Abs. 2 S. 2 HKaG die Weiterbildung erst begonnen werden, wenn eine ärztliche Grundausbildung nach den Vorgaben der Richtlinie 2005/36/EG abgeschlossen und nach den Vorschriften der Bundesärzteordnung anerkannt wurde, mit der angemessene medizinische Grundkenntnisse erworben wurden. Auch § 4 Abs. 1. Der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24.04.2004 in der Fassung vom 25.10.2015 (WBO 2015) führt aus, dass mit der Weiterbildung erst nach Erteilung der Approbation als Arzt begonnen werden kann.
Sofern die Weiterbildung mit einer gültigen Berufserlaubnis gemäß § 10 BÄO, die die Weiterbildung nicht ausschließt, bereits vor dem 01.06.2015 begonnen worden ist, könnte diese Tätigkeit als Weiterbildung anerkannt werden. Eine verbindliche Aussage über die Anerkennung von Weiterbildungszeiten kann seitens der Bayerischen Landesärztekammer jedoch erst nach Vorlage von ausführlichen Weiterbildungszeugnissen und der § 10 Berufserlaubnis gemäß BÄO erfolgen. ´´ Znaci ne moze se ni u Bayern-u vreme sa BE preracunati u Weiterbildung, kada na Berufserlaunis pise ono keine Tätigkeit in Sinne Weiterbildung, sto su meni uvek na BE uredno upisivali. Ali Ako su nekome zaboravili to da upisu moze pokusati da preracuna...