dr.med. hvala na brzom odgovoru
Ärztin9 ja sam trenutno takodje u procesu za BW. Za BE ti treba Fachsprachprüfung koji se polaze u lekarskoj komori i kosta 350e. Ja sam ga polozila pre 4 meseca u Rheinland Pfalzu ali jos uvek cekam da li ce mi priznati ili cu morati ponovo da polazem. Od Frau Kuban iz Regierungpräsidium Stutgard sam danas dobila mejl sa opseznim informacijama, stavicu ga ovde... pa sad koga ne mrzi da cita

Za vizu, koliko sam ja shvatila (mada nisam sigurna) mi nije potreban BE. U mom ugovoru stoji da cu biti primljena kao Praktikantin dok god ne polozim aprobaciju. E sad sto se tebe tice, moguce da klinika nece da te primi kao Praktikantin a kao Assistentaerztin ne moze dok ne polozis aprobaciju.
U sustini, Fachsprachprüfung stvarno nije tesko poloziti. Meni je cak bilo mnogo lakse da uzmem anamnezu na ispitu nego od pacijenta. "Pacijent" na ispitu ti je jedan od lekara koji te ispituje i govori ti ciljano samo bitne stvari.
Sehr geehrte Frau ....,
Sie haben mit Schreiben vom 26.08.2015 (eingegangen am 28.08.2015) einen Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis als Ärztin mit dem Ziel der Approbation gestellt.
Nach der Bundesärzteordnung (BÄO) ist für die Erteilung der Approbation die Gleichwertigkeit des ausländischen Medizinstudiums mit dem aktuellen deutschen Medizinstudium Voraussetzung.
Die Approbation ist - bei Nachweis der sonstigen Voraussetzungen wie der vollständig abgeschlossenen medizinischen Ausbildung, gesundheitlicher Eignung, Straffreiheit, ausreichender deutscher Sprachkenntnisse - zu erteilen, wenn ein gleichwertiges Studium nachgewiesen wird.
Für die Gleichwertigkeitsprüfung ist eventuell die Einholung eines Gutachtens notwendig. Die Kosten des Gutachters sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Für den Erlass des rechtsmittelfähigen Bescheids über die Gleichwertigkeit und für die Erteilung der Approbation werden derzeit Verwaltungsgebühren in Höhe von 300 Euro festgesetzt.
Alternativ zur Gleichwertigkeitsüberprüfung des Studienabschlusses bieten wir an, einen gleichwertigen Kenntnisstand im Rahmen einer Kenntnisprüfung nachzuweisen.
Bei erfolgreicher Prüfungsteilnahme kann die Approbation bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (siehe oben) erteilt werden.
Sie können sich jederzeit zur Kenntnisprüfung anmelden, die in verschiedenen Städten in Baden-Württemberg angeboten wird.
Ein Informationsblatt zur Kenntnisprüfung ist diesem Schreiben beigefügt.
Für die Teilnahme an der Kenntnisprüfung sowie für die Erteilung der Approbation ist neben allgemeinen Sprachkenntnissen auf dem Niveau B2 auch der Nachweis über die Fachsprache Medizin auf dem Niveau C 1 erforderlich.
Einen Nachweis über die Fachsprachenkennnisse haben Sie uns mit der Bestätigung der Bezirksärztekammer Rheinhessen vom 12.05.2015 bereits vorgelegt.
Es gibt auch Vorbereitungskurse in Baden-Württemberg, die theoretisch, praktisch und sprachlich auf die Kenntnisprüfung vorbereiten.
Für das Praktikum innerhalb dieser Kurse wird eine fachlich eingeschränkte Berufserlaubnis erteilt.
Für die Zeit bis zum Termin der Kenntnisprüfung/ der Erteilung der Approbation kann Ihnen eine fachlich eingeschränkte Berufserlaubnis (keine Assistenzarzttätigkeit, keine Tätigkeit i. S. der Weiterbildungsordnung) zum Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen sowie für die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung
erteilt werden.
Die Berufserlaubnis kann für die Dauer von 6 Monaten bis zu maximal 2 Jahren erstellt werden.
Hierfür ist die Vorlage einer geeigneten Stellenzusage sowie des Sprachnachweises Niveau B 2 erforderlich.
Sowohl den B2-Nachweis als auch die Stellenzusage haben Sie uns bereits vorgelegt.